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Schwangerenberatung und Schwangerschafts­konfliktberatung

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Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung

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Hintergrund Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine Schwangerenberatung in dem Konflikt, der sich aus dem Wunsch nach einem Abbruch der Schwangerschaft einerseits und dem Schutz des ungeborenen Lebens andererseits ergibt. Sie ist nach deutschem Recht gemäß § 219 StGB erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Einzelne rechtliche Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland finden sich im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten. Die Beratungsstelle kann eine Beratungsbescheinigung ausstellen, wenn sie eine staatliche Anerkennung hat. Diese wird in Hessen erteilt vom Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales .

Die Bundesstiftung Mutter und Kind (Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Sie hilft schwangeren Frauen in finanziellen Notlagen mit Zuschüssen. Gefördert wird die nötige Schwangerschaftskleidung, die Grundausstattung (zum Beispiel: Kinderbett, Kleiderschrank, Wickelkommode, Babywanne, Kinderwagen, Kinderkleidung), die kindgerechte Anpassung der Wohnung und Einrichtung. Stiftungsleistungen sind nicht pfändbar, zudem werden sie beim Bezug anderer Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesstiftung.